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rückkehr zu den depeschen

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06/03/2010 UM 06 UHR 14

„DB missbilligt Einsatz von Billiglohnkräften“
Im konkreten Fall wurden bei einem Nachunternehmer eines Vertragspartners der DB Vertragsverstöße festgestellt. Gegen den Nachunternehmer wurde Strafanzeige gestellt. Der Vertragspartner wurde durch die DB abgemahnt und es werden weitere juristische Schritte geprüft.

„Die Deutsche Bahn missbilligt mit Nachdruck den Einsatz von Billiglohnkräften durch Vertragspartner. Die Einhaltung von Arbeitsgesetzen und Sicherheitsvorschriften ist Bestandteil der Verträge mit Subunternehmen.

Falls bei Vertragsunternehmen Verstöße festgestellt werden, kündigen wir den betroffen Unternehmen und stellen Strafanzeige“ erklärte der für den Bereich Dienstleistungen zuständige DB-Technikvorstand Dr. Volker Kefer.

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